Warum gibt es die Ansprechstellen?
Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht am Willen von Arbeitgeber*innen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig einfach noch keine Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Bei manchen herrschen Vorurteile. Einige kennen die Förder- und Unterstützungsleistungen nicht, andere wissen nichts von Beratungs- und Informationsangeboten, die ihnen zur Verfügung stehen.
Genau diesen Betrieben wird jetzt geholfen: Die Integrations- bzw. Inklusionsämter richten in Deutschland flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber ein.
Wie lautet der Auftrag der EAA?
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nehmen eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion war.
Sie sprechen Arbeitgeber*innen an und sensibilisieren sie für das Thema der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Dazu besuchen sie die Betriebe vor Ort und nehmen gerne an Informationsveranstaltungen von Verbänden, Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften teil.
Ziel ist es, gemeinsam mit den Arbeitgeber* innen Antworten und Lösungen für individuelle Probleme und Situationen zu finden.
Wie unterstützen die EAA Arbeitgebende?
Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber*innen, die Menschen mit (Schwer-) Behinderung beschäftigen oder beschäftigen möchten. Sie informieren Arbeitgeber*innen über Förderleistungen und Unterstützungsangebote zu Schaffung, Erhalt und Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Die Information über mögliche Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
Gegebenenfalls unterstützen sie die Arbeitgeber*innen bei der Abklärung der Zuständigkeiten und fristgerechten Antragstellung beim Leistungsträger. Die EAA sind Lotsen und Netzwerkpartner im Feld der beruflichen Inklusion.