Zuständig für
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Kreis Euskirchen
- Kreis Heinsberg
* Zu den weiteren Arbeitgebern zählen beispielsweise:
- Behörden und kommunale Arbeitgeber
- Wohlfahrtsverbände und Vereine
- Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Pflegedienstleister
- Freie Berufe (z.B. Ingenieure, Architekten, Anwälte, Ärzte, Apotheker, Therapeuten,…)