Was machen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber?
Warum gibt es die Ansprechstellen?
Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht am Willen von Arbeitgebenden.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig einfach noch keine Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Bei manchen herrschen Vorurteile. Einige kennen die Förder- und Unterstützungsleistungen nicht, andere wissen nichts von Beratungs- und Informationsangeboten, die ihnen zur Verfügung stehen.
Genau diesen Betrieben wird jetzt geholfen: Die Integrations- bzw. Inklusionsämter richten in Deutschland flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber ein.
Wie lautet der Auftrag der EAA?
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nehmen eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion wahr.
Sie sprechen Arbeitgebende an und sensibilisieren sie für das Thema der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Dazu besuchen sie die Betriebe vor Ort und nehmen an Informationsveranstaltungen von Verbänden, Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften teil.
Ziel ist es, gemeinsam mit den Arbeitgebenden Antworten und Lösungen für individuelle Herausforderungen und Fragestellungen zu finden.
Wie unterstützen die EAA Arbeitgebende?
Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende, die Menschen mit (Schwer-) Behinderung beschäftigen oder beschäftigen möchten. Sie informieren sie über Förderleistungen und Unterstützungsangebote zur Schaffung, zum Erhalt und zur Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Die EAA Fachberatenden unterstützen Arbeitgebende bei der Frage nach Zuständigkeiten ebenso wie bei der fristgerechten Antragstellung beim entsprechenden Leistungsträger. Die EAA sind Lots*innen und Netzwerkpartner*innen im Feld der beruflichen Inklusion.

Wie beraten die EAA?
Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgebende ausgerichtet, sondern ist für alle Betriebe, Unternehmen und öffentliche Arbeitgebende ansprechbar.
Die bei den EAA tätigen Fachberatenden sind neben ihrer eigenen beruflichen Herkunft umfassend in allen Bereichen der Beratung rund um das Thema Beschäftigung von Menschen mit (Schwer-)Behinderun geschult. Sie sind mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung und den Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vertraut.
Arbeitgebende wissen mitunter wenig über die Leistungsfähigkeit und die Stärken von Menschen mit Behinderung und über die - auch finanziellen - Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Dabei bieten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Verwaltungseinheiten gute Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Größe, das oft familiäre Betriebsklima und der intensive Kontakt im Arbeitsalltag mit den anderen Beschäftigten und Kund*innen bieten gute Rahmenbedingungen für eine gelungene Inklusion von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben.
Landschaftsverband Rheinland
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